Reform oder Rhetorik? Das Koalitionspaket vom Juli 2026 im Realitätscheck

Am 2. Juli 2026 trat der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD im Garten des Kanzleramts vor die Presse und verkündete, was Friedrich Merz einen „ganzen Katalog bedeutender Reformen“ nannte: 34 Einzelmaßnahmen unter dem programmatischen Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Steuern, Rente, Arbeitsmarkt, Bürokratie, Lieferkettengesetz, Sozialleistungen – die Liste ist lang, der Anspruch hoch. Die eigentlich interessante Frage lautet aber nicht, wie viele Punkte auf dem Papier stehen, sondern zweierlei: Erstens, was diese Maßnahmen wirtschaftlich tatsächlich bewirken. Zweitens, wie sie sich zu dem verhalten, was die Union den Wählerinnen und Wählern im Bundestagswahlkampf 2025 versprochen hat. Der Abgleich fällt ernüchternder aus, als die Choreographie der Pressekonferenz vermuten lässt.

Die Ausgangslage: eine Wirtschaft im Trippelschritt

Zur Einordnung lohnt zunächst ein Blick auf die Zahlen, vor deren Hintergrund das Paket entsteht. Nach zwei Rezessionsjahren 2023/2024 und praktisch stagnierendem Wachstum 2025 rechnen die führenden Institute für 2026 mit einem realen BIP-Wachstum zwischen rund 0,4 und 1,0 Prozent – die Bundesregierung selbst hat ihre Frühjahrsprojektion wegen des Nahost-Konflikts und gestörter Rohstoffmärkte auf lediglich 0,5 Prozent gesenkt. Die Industrieproduktion schrumpft weiter, ein Drittel der Industrieunternehmen plant laut IW-Umfrage 2026 Stellenabbau, die Arbeitslosigkeit verharrt bei rund drei Millionen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf den höchsten Stand seit vielen Jahren. Die Bundesbank erwartet, dass die Schuldenquote von 62 Prozent (2024) auf 68 Prozent (2028) klettert, die Defizitquote auf 4,8 Prozent. Das Reformpaket trifft also nicht auf eine Volkswirtschaft im Krisenmodus, aber auf eine, die strukturell kaum von der Stelle kommt – und deren fiskalischer Spielraum durch vorangegangene Entscheidungen bereits erheblich eingeschränkt ist. Dazu gleich mehr.

Bemerkenswert ist dabei, was in diesem Paket fehlt: Migration, im Wahlkampf 2025 neben der Wirtschaft das zentrale Thema der Union, taucht im Juli-Reformpaket nicht auf. Das liegt nicht daran, dass in diesem Politikfeld nichts passiert wäre – die Koalition verweist auf einen Rückgang der Asylanträge um rund 60 Prozent, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und das Ende der beschleunigten Einbürgerung. Doch die im Wahlkampf zentrale Forderung nach dauerhaften Zurückweisungen an der Grenze wurde im Koalitionsvertrag auf eine Formel „in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn“ heruntergebrochen und ist europarechtlich ohnehin nur eingeschränkt durchsetzbar. Das ist insofern aufschlussreich, als es ein Muster andeutet, das sich auch im Wirtschaftsteil wiederholt: markante Wahlkampfsprache trifft auf die Reibungsverluste des Regierens und wird dabei handhabbarer, aber auch kleiner.

Das Paket im Detail

Einkommensteuer. Kernstück ist die Reform zum 1. Januar 2027: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen, die zweite Progressionszone wird abgeflacht, der Spitzensteuersatz greift erst später. Das Gesamtvolumen der Entlastung liegt bei rund zehn Milliarden Euro jährlich, im Schnitt bis zu 600 Euro pro Haushalt, so Merz. Gegenfinanziert wird ein Teil davon durch eine Anhebung der sogenannten Reichensteuer auf bis zu 47 Prozent. In der Praxis ist die Entlastung jedoch kleinteiliger als die Schlagzeile suggeriert: Eine vierköpfige Familie mit 80.000 Euro Bruttoeinkommen kommt nach Berechnungen des ZDF auf rund 644 Euro im Jahr, ein Single mit 70.000 Euro auf gerade einmal 210 Euro. Der Steuerexperte des arbeitgebernahen IW Köln, Tobias Hentze, weist zudem darauf hin, dass viele Bürger kaufkraftbereinigt real sogar stärker belastet werden könnten – ein Befund, der dem Entlastungsnarrativ der Koalition unmittelbar widerspricht.

Arbeitsmarkt. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird für Neueinstellungen bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate mit sechsmaliger Verlängerung ausgeweitet – eine spürbare Flexibilisierung zugunsten der Arbeitgeberseite. Bemerkenswerter noch: Für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026 rund 177.450 Euro) wird eine neue, dem Finanzsektor entlehnte Auflösungsmöglichkeit gegen Abfindung geschaffen – de facto eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Gutverdiener, ohne gesetzliche Begründungspflicht. Weitergehende Flexibilisierungen, etwa im Arbeitsschutz oder bei betrieblicher Mitbestimmung, werden an die Tarifparteien delegiert, die bis Mitte Oktober 2026 Vorschläge liefern sollen – ein diplomatischer Weg, unbequeme Konflikte in die Zukunft zu verschieben.

Rente. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen bis Jahresende in ein Gesetzespaket münden. Konkrete Parameter – Rentenniveau, Beitragssatz, Bundeszuschuss – stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, was eine seriöse Wirkungsabschätzung schlicht unmöglich macht. Das ist kein Detail am Rande: Die Rente ist finanziell das größte der drei Reformvorhaben (neben Gesundheit und Steuern) und wird zugleich am vagsten kommuniziert. Immerhin gibt es eine kleine, konkrete Randmaßnahme: Minijobberinnen und Minijobber können ab Juli 2026 freiwillig in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren und damit reguläre Ansprüche sowie Wartezeitmonate erwerben – ökonomisch sinnvoll, aber angesichts des Gesamtvolumens der Rentenfrage eher ein Nebenschauplatz als ein Befreiungsschlag. Die eigentliche Kernfrage, ob und wie das Rentenniveau langfristig finanzierbar bleibt, wird damit erneut in den Herbst 2026 vertagt.

Bürokratie und Lieferkettengesetz. Berichtspflichten gegenüber dem Staat sollen grundsätzlich entfallen, sofern ein Ministerium sie nicht aktiv neu begründet – eine bemerkenswerte Beweislastumkehr. Anträge gelten künftig nach vier Monaten Funkstille als genehmigt. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird nicht abgeschafft, wie im Wahlprogramm 2025 noch angekündigt, sondern auf Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz verengt – ein handfester Unterschied zwischen Ankündigung und Umsetzung.

Sozialleistungen. Das Bürgergeld wird zur „neuen Grundsicherung“ umgebaut: schnellere Vermittlung, „deutlichere Konsequenzen“ bei fehlender Mitwirkung. Ein Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch soll noch im Sommer folgen.

Der Versprechen-Check: Wahlprogramm 2025 gegen Regierungshandeln 2026

Genau hier wird es politisch interessant. Das Wahlprogramm der Union von Dezember 2024 versprach unter anderem: spürbare Abflachung des Einkommensteuertarifs, vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, Senkung der Unternehmensbesteuerung auf maximal 25 Prozent, ein „Entrümpelungsgesetz“ gegen Bürokratie, die komplette Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes, Festhalten an der Schuldenbremse, Abschaffung des Bürgergelds „in seiner jetzigen Form“ sowie eine steuerfreie Aktivrente für Weiterarbeitende im Rentenalter.

Der Abgleich fällt gemischt aus – und an einer Stelle geradezu ironisch. Die Schuldenbremse, von der Union noch im Wahlkampf als rote Linie verteidigt, wurde bereits im März 2025 – vor Konstituierung des neuen Bundestags, mit den Stimmen des scheidenden Parlaments – durch eine Grundgesetzänderung faktisch ausgehebelt: 500 Milliarden Euro Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz, dazu eine weitgehende Ausnahme für Verteidigungsausgaben. Die FDP sprach seinerzeit von einer „Schuldenorgie“, die Merz‘ eigenes Wahlversprechen kassiere. Das ist keine Petitesse, sondern der wohl deutlichste Bruch mit einem zentralen Wirtschaftsversprechen – und er ereignete sich, bevor die Koalition überhaupt im Amt war.

Der Solidaritätszuschlag, dessen vollständige Abschaffung im Wahlprogramm stand, existiert 2026 unverändert fort: Rund zehn Prozent der Bevölkerung – Spitzenverdiener, Kapitalanleger, Kapitalgesellschaften – zahlen weiterhin 5,5 Prozent Zuschlag, das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung bis mindestens 2030 für verfassungsgemäß erklärt, Einnahmen von jährlich rund 13 Milliarden Euro fließen unverändert in den Bundeshaushalt. Von einem konkreten Abschaffungsplan ist nirgends die Rede.

Bei der Unternehmensbesteuerung sieht das Bild differenzierter aus: Der bereits 2025 beschlossene „Wachstumsbooster“ senkt den Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 auf 10 Prozent, beginnend 2028 – die angestrebte Gesamtbelastung von knapp 25 Prozent wird damit tatsächlich erreicht, allerdings erst 2032 und nicht, wie der Name suggeriert, sofort. Das Versprechen wird also im Grundsatz eingelöst, aber um Jahre gestreckt – bei einer Volkswirtschaft, die nach eigenem Bekunden der Koalition sofortigen Handlungsbedarf hat.

Beim Bürokratieabbau und beim Bürgergeld-Umbau bewegt sich die Koalition erkennbar in Richtung ihrer Ankündigungen, bleibt aber hinter der Radikalität der Wahlkampfrhetorik zurück: Aus „kompletter Streichung“ bei Verweigerung wird „deutlichere Konsequenzen“, aus vollständiger Abschaffung des Lieferkettengesetzes wird eine Anwendungsbereichsverengung. Die Aktivrente – im Wahlkampf ein zugkräftiges Versprechen an ältere Leistungsträger – taucht im Juli-Paket gar nicht auf; sie wurde separat verhandelt und ist von der aktuellen Reformwelle abgekoppelt.

Was sagen die Ökonomen?

Das Urteil der Fachwelt ist auffällig uneinheitlich – und genau das ist bezeichnend für ein Paket ohne klare Prioritätensetzung. DIW-Präsident Marcel Fratzscher attestiert „eine Reihe von guten und sinnvollen Elementen“, bemängelt aber eine soziale Schieflage und vermisst vor allem drei größere Reformen: eine Investitionsoffensive, eine echte Steuerstrukturreform und eine entschlossenere europäische Integration. DekaBank-Chefvolkswirt Ulrich Kater sieht einen Schritt in die richtige Richtung, warnt aber, dass internationale Investoren noch keine grundlegende Verbesserung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit erkennen. ZEW-Präsident Achim Wambach konstatiert positive Effekte, verweist aber auf strukturelle Bremsklötze wie Energiekosten, Regulierungsdichte und Fachkräftemangel, die das Paket nicht adressiert. Der Wirtschaftsweise Gabriel Felbermayr fällt vergleichsweise wohlwollend aus und lobt insbesondere die Kündigungsschutzlockerung für Gutverdiener als „ein nachvollziehbares“ Gesamtpaket. IG Metall-Chefin Christiane Benner bringt die gemischte Bilanz auf den Punkt: eine „bunte Tüte Süßes und Saures“.

Fazit

Das Reformpaket vom Juli 2026 ist kein Rohrkrepierer, aber auch keine Wirtschaftswende. Es enthält vernünftige, teils überfällige Einzelmaßnahmen – Bürokratieabbau, punktuelle Arbeitsmarktflexibilisierung, eine zielgerichtete, wenn auch überschaubare Einkommensteuerentlastung. Es bleibt aber an entscheidenden Stellen hinter den eigenen Ankündigungen zurück: Der Soli lebt, das Lieferkettengesetz wurde beschnitten statt abgeschafft, die Aktivrente fehlt, und die größte fiskalpolitische Kehrtwende – der faktische Abschied von der Schuldenbremse als Verlässlichkeitsanker – vollzog sich lange vor diesem Paket und wurde von der öffentlichen Debatte seither bemerkenswert geräuschlos hingenommen.

Damit zeigt sich ein Muster, das über die einzelnen Maßnahmen hinausweist: Die Koalition liefert dort, wo sich Kompromisse zwischen CDU/CSU und SPD vergleichsweise geräuschlos finden lassen – Bürokratieabbau, moderate Steuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen, technische Anpassungen im Arbeitsrecht. Wo hingegen echte Verteilungskonflikte oder verfassungsrechtliche Grundsatzfragen berührt werden – Soli, Lieferkettengesetz, Schuldenbremse, Rentenniveau –, wird verschoben, verwässert oder war die Entscheidung längst gefallen, bevor das große Reformnarrativ verkündet wurde. Wer die Bilanz an Merz‘ eigenem Wahlkampf-Maßstab misst, landet bei einem Befund, den auch wohlwollende Ökonomen teilen: solide Handwerksarbeit im Kleinen, aber kein großer Wurf. Ob daraus ein nachhaltiger Aufschwung wird, hängt weniger von der Zahl der Maßnahmen ab als davon, ob die Koalition bei Investitionen, Energiekosten und Steuerstruktur in den kommenden Monaten tatsächlich nachlegt – oder ob es, wie schon beim Wahlversprechen der Schuldenbremse, beim Widerspruch zwischen Ankündigung und Handeln bleibt.